Tirschenreuth

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Erweitertes Führungszeugnis

Einsicht und Antrag im Landkreis Tirschenreuth

  • Du leitest eine Kinder- oder Jugendgruppe?
  • Du bist ChorleiterIn eines Kinder- oder Jugendchor bzw. einer Band?
  • Du engagierst dich als LeiterIn, BetreuerIn oder TeamerIn bei Freizeitmaßnahmen wie Zeltlagern, Wochenenden usw.?

Dann benötigst du für die Ausübung deiner Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis!

Wie man das Erweiterte Führungszeugnis beantragt, kannst du dir weiter unten als pdf-Datei herunterladen.

Rechtliche Grundlage für das Erweiterte Führungszeugnis ist der § 72a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII). Demnach müssen Pfarreien bzw. Verbände eine „Schutzvereinbarung“ nach § 72a SGB VIII mit dem örtlichen Jugendamt schließen. Darin verpflichten sie sich, von all denjenigen, die in einer Pfarrei ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, erweiterte Führungszeugnisse einzuholen.Ziel ist es, dadurch Kinder und Jugendliche besser schützen zu können.

Dein Erweitertes Führungszeugnis kannst du seit dem 01. Mai 2014 auch bei uns an der Jugendstelle Tirschenreuth vorlegen.